Rund 50 Prozent aller Gebäude sind nicht ausreichend gegen Hochwasser versichert, das teilt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GdV) jetzt mit. Was Hausbesitzer unbedingt wissen sollten: Nur mit dem Zusatzbaustein „Elementarschäden“ zur Wohngebäudeversicherung sind Immobilien auch gegen Überschwemmungsschäden finanziell gut geschützt.
Dies gilt übrigens auch für alle Versicherten, die eine Hausratversicherung haben. Auch in der Hausratversicherung sind „Elementarschäden“ nur mitversichert, wenn sie zusätzlich eingeschlossen wurden.
Mit dem Klimawandel nehmen Wetterextreme wie Starkregen und Überschwemmungen immer mehr zu. Die Hochwasser-Katastrophe im Ahrtal 2021 hat verheerende Schäden verursacht und gezeigt, wie wichtig die Absicherung von Gebäuden gegen solche Naturgefahren ist. Viele Hauseigentümer vernachlässigen allerdings das Risiko, schätzen den Leistungsumfang ihrer Gebäudeversicherung falsch ein oder vermuten eine extrem hohe Zusatzprämie. Gerade in älteren Policen sind oft nur Brand, Sturm, Blitzschlag und Hagel versichert, nicht jedoch Schäden durch Überschwemmungen. Experten empfehlen daher, die Gebäudeversicherung jetzt zu prüfen und soweit möglich durch einen Elementarschadenschutz zu ergänzen. Damit sind Gebäude übrigens nicht nur gegen Überflutung versichert, sondern auch gegen andere durch Starkregen ausgelöste Naturgefahren wie Erdrutsch, Erdsenkung und Schlammlawinen. Der Versicherer übernimmt die notwendigen Aufräumkosten, bezahlt die Instandsetzung des Gebäudes und kommt im schlimmsten Fall sogar für den Abbruch und Neubau auf.
Um das Schadenrisiko abzuschätzen und die Beiträge kalkulieren zu können, unterhalten die Versicherungsgesellschaften ein deutschlandweites Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen („ZÜRS“). Jede Wohnadresse wird einer von vier Risikozonen zugeordnet. Auch Verbraucher können auf dieses System zugreifen. Unter „Naturgefahren-Check“ geben Sie einfach Ihre Anschrift ein und erfahren, wie groß das Hochwasserrisiko am eigenen Standort ist.
Aber Achtung! Elementarschäden sind nicht gleich Elementarschäden. Die Definition beinhaltet Unterschiede und der Umfang, wann der Versicherer einen Schaden als Elementarschaden nach den Bedingungen einstuft, sollte unbedingt geprüft werden.
Sind Überschwemmungen des Versicherungsgrundstücks nur durch Starkregen oder allgemein durch Witterungsniederschläge (also auch Hagel) versichert? Und auch durch Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern? Diese Abgrenzung kann im Schadenfall zu erheblichen finanziellen Folgen führen.
Auch die Frage, ob Ihr Versicherer eine „Rückstausicherung“ verlangt, damit Rückstauschäden abgesichert sind, sollte unbedingt geklärt werden. Vielfach werden nach den Bedingungen funktionsfähige Rückstauklappen gefordert. Diese müssen dann auch regelmäßig gewartet werden.