Eine Fahrerschutzversicherung soll Sie vor den Folgen eines Kfz-Unfalls schützen, wenn keine andere Versicherung für evtl. Schäden aufkommt. Wenn zum Beispiel Fahrerflucht begangen wird und der Verursacher nicht ermittelt werden kann. In diesen Fällen würden Sie ggf. leer ausgehen oder nur geringe Leistungen einzelner Institutionen erhalten.
Die Fahrerschutzversicherung stellt Sie so, als wenn der Schaden- bzw. Unfallverursacher bei Ihrer Versicherung versichert ist. Sie ersetzt den unfallbedingten Personenschaden (z. B. Verdienstausfall, Hinterbliebenenrente, Schmerzensgeld, behindertengerechte Umbaumaßnahmen) so, als ob ein Dritter schadenersatzpflichtig wäre. Dabei wird nach den deutschen gesetzlichen Schadenersatzbestimmungen des Privatrechts geleistet.
Die Bedingungen der Fahrerschutzversicherungen unterscheiden sich jedoch gravierend. Auch wenn die Prämie dafür verhältnismäßig gering ist, sollte dieser Versicherungsschutz nicht einfach ungeprüft dazu gebucht werden.
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„Fahrerschutzversicherung: Die Gefahr lauert in den Bedingungen der Versicherer“